Der Zuchterlass in Flandern: Was ändert sich für Züchter und Käufer? Stammbaum und Registrierung Ratgeber

Der Zuchterlass in Flandern: Was ändert sich für Züchter und Käufer?

Am 31. Mai 2024 billigte die Flämische Regierung einen neuen Erlass über die Zucht von Hunden und Katzen und die Bedingungen für die Ausstellung von Stammbäumen. Im Volksmund heißt er Fokkerijbesluit (Zuchterlass). Das Ziel ist klar: Ein Stammbaum soll zu einem Gütesiegel werden, zum Nachweis, dass ein Welpe verantwortungsvoll gezüchtet wurde, mit möglichst geringem Risiko für Erbkrankheiten und mit Blick auf die genetische Vielfalt.

Seit wann gilt das?

Der Erlass stammt vom 31. Mai 2024. Die zwei wichtigsten Regeln, wer einen Stammbaum ausstellen darf und mit welchem Stammbaum ein Welpe verkauft werden darf, gelten seit dem 1. Juli 2025. Ursprünglich war dafür der 1. Januar 2025 vorgesehen, doch die flämische Regierung hat diesen Termin mit einem Änderungserlass verschoben. Für den Verkauf eines Welpen zählt das Datum im Kaufvertrag.

Was genau ist ein Stammbaum?

Laut Erlass ist ein Stammbaum ein Dokument, das bei der Geburt von einem anerkannten Zuchtbuchverein ausgestellt wird. Neben der Abstammung garantiert es, dass das Tier nach dem Zuchtprogramm seiner Rasse oder Varietät gezüchtet wurde. Jeder Stammbaum enthält mindestens:

  • den Namen des Hundes und seine Registrierungsnummer beim Zuchtbuchverein
  • die Identifikationsnummer (Mikrochip, registriert in DogID)
  • das Geburtsdatum, das Geschlecht und die Rasse (und gegebenenfalls die Varietät)
  • die Abstammung über mindestens eine Generation, mit den Identifikationsnummern der Eltern
  • den Namen und die Adresse des Züchters
  • den Namen, die Adresse und die Unternehmensnummer des anerkannten Zuchtbuchvereins

Die Abstammung wird außerdem mit einem DNA-Test überprüft (Elternschaftskontrolle).

Wer darf einen Stammbaum ausstellen?

Nur ein anerkannter Zuchtbuchverein. Ein solcher Verein hat unter anderem diese Aufgaben:

  • registriert die Hunde in einer Datenbank
  • kontrolliert die Abstammung mit einem DNA-Test
  • kontrolliert die Ergebnisse der Leistungsprüfungen und die Verpaarungen
  • stellt die Stammbäume aus
  • überwacht die Anwendung der Zuchtprogramme und bietet Schulungen dazu an

Dierenwelzijn Vlaanderen veröffentlicht die Liste der anerkannten Zuchtbuchvereine auf seiner Website. Für Hunde sind es derzeit fünf: Belgian Regional Canine Society (BRCS), Vereniging der Afgevaardigden van de Koninklijke Unie Sint-Hubertus (VDA), Nationaal Verbond van Belgische Kynologen (NVBK), Belgian Cavalier Club (BCC) und Belgisch Stamboek - Pedigree Belge (BSPB). Ein Verein darf einen Stammbaum nicht verweigern, weil ein Elternteil bei einem anderen Verein eingetragen ist, und Sie müssen nicht Mitglied des Vereins sein, um dort einen Stammbaum zu beantragen.

Was ist ein Zuchtprogramm?

Für jede Rasse oder Varietät kann Dierenwelzijn Vlaanderen ein Zuchtprogramm genehmigen. Für Hunde gibt es derzeit mehr als 200 genehmigte Zuchtprogramme. Ein Zuchtprogramm legt fest, welche Untersuchungen die Elterntiere haben müssen (zum Beispiel Hüften, Ellbogen, Augen oder DNA-Tests), ab welchem Alter und welche Verpaarungen erlaubt sind. Es gelten auch Regeln zur Inzucht: Eine Hündin darf zum Beispiel nicht von ihrem Großvater, Vater, Bruder, Halbbruder, Sohn oder Enkel gedeckt werden. Außerdem darf der Inzuchtkoeffizient (COI) eines Nachkommen höchstens 1 % über dem durchschnittlichen COI beider Eltern liegen, berechnet über mindestens 3 Generationen. Gibt es für eine Rasse kein genehmigtes Zuchtprogramm, kann kein flämischer Stammbaum ausgestellt werden, wohl aber ein Abstammungszertifikat.

Dürfen Sie einen Welpen noch ohne Stammbaum verkaufen?

Ja. Ein Züchter ist nicht verpflichtet, einen Stammbaum mitzugeben. Was sich ändert: Ein in Flandern geborener Welpe darf nur noch als Welpe mit Stammbaum verkauft werden, wenn dieser Stammbaum von einem anerkannten Zuchtbuchverein ausgestellt wurde. Gesundheitsuntersuchungen der Eltern bleiben auch ohne Stammbaum dringend empfohlen.

Und Kreuzungen?

Laut Dierenwelzijn Vlaanderen ist das Kreuzen von Rassen für anerkannte Züchter nicht erlaubt, es sei denn, der für Tierschutz zuständige Minister erteilt dafür eine Genehmigung. Nachkommen aus Kreuzungen können erbliche Erkrankungen beider Rassen tragen. Für einige beliebte Kreuzungen gibt es jedoch ein eigenes genehmigtes Zuchtprogramm, zum Beispiel für den Labradoodle und den Australian Labradoodle.

Welpen von außerhalb Flanderns

Der Zuchterlass gilt nur für Hunde, die in Flandern geboren sind. Ein im Ausland geborener Hund darf mit einem ausländischen Stammbaum verkauft werden, wenn deutlich angegeben wird, dass es sich um einen ausländischen Stammbaum handelt. Ein in Flandern geborener Welpe darf nicht mit einem Stammbaum aus dem Ausland oder einer anderen Region verkauft werden.

Was bedeutet das für Puppymakelaar?

Kreuzen Sie in einer Anzeige an, dass der Welpe einen Stammbaum hat, muss es sich bei in Flandern geborenen Welpen um einen Stammbaum eines anerkannten Zuchtbuchvereins handeln. Im Zweifel fragen Sie als Käufer immer nach dem Namen des Vereins und der Registrierungsnummer.

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